§ 1 MIETGEGENSTAND:
Der Vermieter vermietet dem Mieter den folgenden Stellplatz zum Abstellen eines Fahrrades mittels App:
Ort des Sammelabstellplatzes:
- Langenhagen
- Pattensen
- Wunstorf
§ 2 MIETZEITRAUM:
Das Mietverhältnis beginnt mit der Anerkennung dieses Mietvertrages.
§ 3 KÜNDIGUNG:
Das Mietverhältnis kann von beiden Parteien zum Ende des folgenden Kalendermonats gekündigt werden.
Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung berechtigt, sofern eine der folgenden Bedingungen erfüllt ist:
- der Mieter nutzt das Objekt vertragswidrig
- der Mieter hat das Objekt entgeltlich an Dritte überlassen
Der Vermieter sperrt nach Beendigung des Mietverhältnisses die Nutzung der APP.
§ 4 HAFTUNG:
Die Stellplätze sind unbewacht. Das Einstellen des Fahrrades erfolgt auf Gefahr des Mieters. Das Fahrrad ist abzuschließen oder an den dafür vorgesehenen Möglichkeiten anzuschließen. Eine dauerhafte Stromversorgung kann der Vermieter nicht garantieren. Der Vermieter haftet insbesondere nicht für Brand, Diebstahl oder Beschädigung des Fahrrades und Fahrradzubehörs. Der Mieter haftet für alle Schäden, die bei der Benutzung des Fahrradabstellplatzes infolge der Nichtbeachtung vertraglicher oder gesetzlicher Vorschriften durch ihn schuldhaft verursacht werden. Selbiges gilt für Personen, denen er die Benutzung seines Fahrradabstellplatzes gestattet hat.
Dem Mieter wird empfohlen, das abzustellende Fahrrad bei der Polizei registrieren zu lassen.
§ 5 BENUTZUNG DER MIETSACHE:
Eine abweichende Nutzung der Mietsache als zu den in § 1 bestimmten Zweck ist nicht gestattet. Dies gilt insbesondere für eine Gebrauchsüberlassung an Dritte.
Die Nutzung des Fahrradabstellplatzes ist nur zulässig, sofern
- der Mieter den Fahrradabstellplatz für höchstens 48 Stunden ununterbrochen nutzt.
- der Mieter kein fahruntaugliches Fahrrad in die Sammelabstellanlage stellt.
- der Mieter keinen Müll in der Sammelabstellanlage hinterlässt.
- der Mieter das Fahrrad in die vorgesehenen Halterungen abstellt.
§ 6 SCHUFA-AUSKUNFT:
Der Vermieter ist berechtigt, zwecks Überprüfung der in diesem Vertrag gemachten Angaben, Auskünfte von der SCHUFA AG einzuholen. Bei negativen SCHUFA-Auskünften behält sich der Vermieter vor, keinen Vertrag abzuschließen.
§ 7 ENTFERNEN VON FAHRRÄDERN
Im Falle eines Verstoßes gegen die in § 5 aufgeführten Benutzungsregeln behält sich der Vermieter bei Nichtreaktion auf eine Mahnung folgende Maßnahmen vor:
Fahrräder, die länger als die zulässige, ununterbrochene Höchstparkdauer von 48 Stunden in der Sammelabstellanlage stehen, werden vom Vermieter auf Kosten des Eigentümers entfernt und zur Fundsache erklärt.
Fahruntaugliche Fahrräder (z.B. ohne Sattel, Reifen fehlt) werden vom Vermieter auf Kosten des Eigentümers entsorgt.
Fahrräder, die nicht in den vorgesehenen Fahrradhalterungen abgestellt wurden und eine ordnungsgemäße Benutzung weiterer Fahrradhalterungen verhindern, werden vom Vermieter auf Kosten des Eigentümers entfernt und zur Fundsache erklärt.
§ 8 ÄNDERUNGEN DER VERTRAGSGRUNDLAGEN
Änderungen der Vertragsgrundlagen werden dem Mieter schriftlich/per E-Mail mitgeteilt. Sie gelten als anerkannt, wenn der Mieter nicht schriftlich binnen eines Monats nach Bekanntgabe der Änderung Widerspruch einlegt. Für die Rechtzeitigkeit des Widerspruchs ist dessen Absendetermin maßgeblich.