Bitte füllen Sie die folgenden Felder vollständig und genau aus. Felder mit einem Sternchen (*) sind Pflichtfelder. Die Anmeldung bei stadtmobil ist nur mit einem Wohnsitz in Deutschland und einem gültigen deutschen oder EU-Führerschein möglich! Vor der erstmaligen Nutzung unserer Fahrzeuge ist eine Freischaltung via Online Dokumentenprüfung oder in unserem Kundenzentrum in Hannover oder beim SVHI in Hildesheim nötig.
Eine Anmeldung von Partnerverträgen, Firmen oder Institutionen ist über diese Seiten nicht möglich.
Der MIKRO-Tarif ist für Kunden, die selten fahren. Keine Grundgebühr, dafür etwas höhere Fahrtkosten.
Unser STANDARD-Tarif ist für die meisten unserer Kunden vorteilhaft, da er eine niedrige monatliche Grundgebühr von 10 € und günstige Nutzungskosten enthält.
Der PLUS-Tarif ist unser Vielfahrer-Tarif. Ideal für Teilnehmer, die privat oder beruflich oft auf ein Stadtmobil oder einen stadtflitzer zugreifen müssen. Mit einer höheren monatlichen Grundgebühr von 16 € fallen die Nutzungskosten geringer aus.
Bei allen Tarifen berechnen wir eine einmalige Aufnahmegebühr von 29 €.
Wer einen Schaden verursacht, trägt einen Teil des Schadens selbst (Selbstbeteiligung). Mit dem Sicherheitspaket (49 € pro Jahr) bieten wir Ihnen die Möglichkeit, die Selbstbeteiligung zu reduzieren. Alle stadtmobil-Fahrzeuge sind voll-, teilkasko- und haftpflichtversichert.
Wir benachrichtigen Sie, wenn Sie mal ein Ersatzfahrzeug benötigen (gebuchtes Fahrzeug hatte Unfall o.ä.). Oder eventuell haben Sie etwas sehr Wichtiges im Fahrzeug vergessen. Wie können wir Sie in Notfällen zuverlässig und schnell erreichen?
Bitte wählen Sie Ihre persönliche PIN, damit Sie unsere Buchungsplattform und unsere Fahrzeuge nutzen können.
Bitte geben Sie Ihre Bankverbindung an. Sie können das SEPA-Lastschriftmandat jederzeit widerrufen. Sollte eine Abbuchung mangels Deckung nicht eingelöst werden können, kommen Sie für die bankübliche Bearbeitungsgebühr auf.
Bitte bestätigen Sie unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) mit der Tarif- und Gebührenordnung sowie den Zusatzangeboten. stadtmobil ist berechtigt, jederzeit Auskünfte bei Behörden und sonstigen Stellen z.B. der SCHUFA einzuholen, die sie für die Beurteilung des vorstehenden Vertrages für erforderlich hält.